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Tipps für Blogger #2: Kennzeichnungspflicht Blog & PR Samples

Wer muss was in seinem Blog kennzeichnen und wie?

Das Thema Kennzeichnungspflicht Blog ist nicht nur sehr wichtig sondern auch schwer zu durchblicken. Mit der Eröffnung des Blogs übernehmt Ihr jedoch Verantwortung für die rechtlich korrekte Umsetzung und Darstellung der Inhalte. Das ist, vor allem am Anfang, nicht einfach und ich sehe es selbst immer wieder das sehr viele Blogger/innen genau diesen Aspekt gar nicht umsetzen oder auch einfach nicht kennen.

Auch wenn ich jetzt kein Top-Profi bin möchte ich dennoch versuchen mit diesem Artikel ein wenig Licht in die Sache zu bringen und aktuelle Gegenbenheiten näher zu erläutern. Brauche ich ein Impressum? und wie ist das mit der Trennung von Content und Werbung und vor allem wie muss das alles im Blog gekennzeichnet werden?

Der Artikel übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Ausführung und keinerlei Haftung für mögliche Rechtsfolgen.

Grundsätzliches: Das Blogimpressum

Vielen fällt es schwer Ihre Adresse und Kontaktdaten für alle ins Internet zu stellen. Argumentiert wird hier das der Blog ja rein privat betrieben wird, es sich nicht um eine sogenannte “Geschäftsmäßigkeit” handelt und dies darum ja ok ist. Das lässt sich aber so einfach nicht argumentieren. Schön wär’s 😉 “Privat” wird vom Gesetz sehr streng eingegrenzt und die wenigsten Blogger erfüllen eben zu 100% dieses Voraussetzungen. Es würde bedeuten das rein über private/persönliche Themen geschrieben wird, keine Meinungsbildung stattfindet und der Blog auch keine redaktionellen Inhalte enthält.

21Auch die Unterscheidung zwischen Teledienst oder eben Mediendienst braucht man sich nicht an zu tun. Ich kann Euch sagen alleine sich da einzulesen verursacht nochmals Kopfschmerzen und es ändert nichts am Ergebnis.

Ich kürze das also hiermit ab denn im Grunde ist es völlig überflüssig darüber nachzudenken ob man privat ist oder nicht: Als Blogger sind wir es zu 99,9% nicht. Warum? Weil wer regelmäßig bloggt über Wochen und Monate hinweg ist nachhaltig und übt ein dauerhaftes Handeln aus. Damit fällt ein Blogger unter die Impressumspflicht gemäß § 10 Abs. 2 MdStV bzw. § 6 TDG für alle geschäftsmäßigen Dienste. Es muss also immer ein Impressum geben.

pflichtangaben-impressum

Ganz Schlaue haben sich dann gedacht Sie ziehen einfach auf einen ausländischen Server um – Problem gelöst. Das funktioniert jedoch nur wenn der Blog nicht auf Deutsch verfasst wird. Wer also im Ausland hostet und weiterhin auf Deutsch bloggt hat nichts gewonnen.

Euer Impressum muss immer – AUCH BEI PRIVATEN BLOGS – mindestens folgende Angaben enthalten: 1) Euren Name (Kein Pseudonym oder Spitzname/ Benutzername), 2) Eure vollständige und ladungsfähige Anschrift (kein Postfach) sowie 3) die Angabe einer unmittelbaren (elektronischen) Kontaktmöglichkeit.

Wer auf seinem Blog redaktionelle/journalistische Artikel, also z.B. Pressemitteilungen, veröffentlicht ist zu weiteren Angaben verpflichtet. Für redaktionelle Inhalte muss lt. § 55 Rundfunkstaatsvertrag (Abs. 2 RStV) auch der redaktionelle Verantwortlichen im Impressum stehen. Wer dann noch Werbebanner anzeigt, von Unternehmen unterstützt wird oder eine Vergütung für seine bloggerische Tätigkeit bekommt handelt gewerbsmäßig. Dann müssen auch Rechtsform, Vertretungsberechtigter und Umsatzsteuer-ID im Impressum stehen.

Das wären also die wichtigsten Eckdaten für das Impressum mit Euren persönlichen Daten. Zusätzlich müsst Ihr dann auch noch an den Haftungsauschluss denken sowie die separaten Datenschutzhinweise und seit neuestem (auch wenn es in DE noch nicht 100% sicher ist) die Cookiehinweise.

Natürlich könnte man hier nun haarklein über die Feinheiten streiten (mit Telefon oder ohne). Ist es nun 100% Pflicht oder doch nicht?! Ich finde lasst es! Wenn Ihr genau darüber nachdenkt ist es besser diese Angaben zu machen und damit rechtlich auf der sicheren Seite zu sein als sie wegzulassen 11und sich später über ein Bußgeldverfahren zu ärgern das nicht nur Nerven sondern eben auch Geld kostet. Das Geld können wir wirklich besser investieren, oder?

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Kennzeichnungspflicht bei Blogartikeln

Auch ein heikles Thema ist stets die Kennzeichnungspflicht Blog. Wir möchten doch alle wissen, ob wir nun die Meinung des jeweiligen Bloggers lesen oder ob wir einen für ihn vorformulierten und seelenlosen PR-Artikel vor uns haben. MERKE: Wer seine Blogposts nicht oder nicht richtig kennzeichnet, begeht einen Wettbewerbsverstoß! Ausserdem merkt der aufmerksame Leser sehr schnell wenn ein Artikel keine Seele mehr hat und der Blogger sich “verkauft”.

Eure Leser müssen jederzeit erkennen können was Sie vor sich haben – siehe § 6 Abs. 1 TMG.
Wie genau ich das umgesetzt habe zeige ich euch jetzt.

1) Kennzeichnungspflicht für PR Texte

Wenn Ihr Textbausteine eines Unternehmens, also deren Werbeaussage, 1:1 übernehmt muss diese als “WERBUNG” oder “ANZEIGE” gekennzeichnet sein. Alternativ kann die Aussage als Zitat des Herstellers eingefügt werden das auch sofort als Fremdaussage zu erkennen ist. Ausserdem gilt: Wer zitiert oder forformulierte Texte im Blog benutzt darf unter den Artikel nicht mehr sich selbst als Autor setzen. Dies könnte als Verschleierung ausgelegt werden.

Ich habe mir angewöhnt keine Werbeaussagen oder Pressetexte mehr in den Blog zu übernehmen. Ich nehme diese zwar zur Kenntnis, verwende sie z.B. als Vorab Informationsquelle, nutze Sie aber dann nicht für meinen Blog. Wenn ich Wirkungen beschreiben möchte dann nur mit meinen eigenen Worte und vor allem nicht als grundsätzlich gegebene Tatsache.

2) Kennzeichnung für Werbebanner

Grundsätzlich ist, aufgrund der Tatsache das die meisten Internetuser ein Werbebanner direkt erkennen, eine gesonderte Kennzeichnung nicht nötig. Wer auf Nummer sich gehen möchte kann aber über Anzeigenblöcke eine Kennzeichnung mit “ANZEIGE” oder “WERBUNG” vornehmen. Kenzeichnungspflicht von Werbebannern besteht nicht.

3) Kennzeichnungspflicht Blog für Affiliatelinks

Werden in einem Artikel provisionsauslösende Links benutzt sind auch diese als solche zu kennzeichnen. Wichtig! Ein Mouseover Hinweis oder ein Sternchen am Link der dann am Ende des Artikels oder im Footer des Blogs auf den Link hinweist ist nicht ausreichend! Ein Leser hat zu diesem Zeitpunkt den Artikel ja bereits gelesen, sich darauf ggfls. eine Meinung gebildet ohne zu wissen das sich im Artikel werbene Elemente befinden.

Der Hinweis muss grundsätzlich beim Lesen ohne weiteres und ohne große Anstrenung, auch für neue Blogleser, ersichtlich sein und auffallen. Empfehlenswert ist daher auch Anbringung direkt nach einem Affiliatelink. Also z.B. www.musterlink.de [Affiliatelink/Werbelink]. Oder so das direkt VOR dem jeweiligen Blogpost klar ist auf was er sich einlässt.

Kennzeichnungspflicht blog

In meinem Blog nutze ich momentan die Variante mit der Kennzeichnung VOR dem eigentlichen Artikel. Wichtig ist auch das deutsche Blogs auch die deutsche Kennezeichnung, also WERBELINK, verwenden. Ich finde es ideal wenn Du am besten vor den Artikel schreibst “Artikel enthält Werbelinks” und über Klick auch eine Unterseite mit weiteren Infos verweist.

4) Kennzeichnung für Produkte

Manchmal hat man ja auch eigene Artikel im Blog über die man schreibt oder die man erwähnt. Hier reicht es wenn im Text aufgeführt wird das dieses Produkt selbst gekauft wurde. Eine speziellere Kennzeichnung als WERBUNG/ PR SAMPLE ist dann nicht erforderlich.

Bekommt Ihr Produkte zugeschickt, ohne das es abgesprochen war, seid Ihr zunächst einmal nicht verpflichtet einen Artikel darüber zu schreiben. Natürlich ist es höflich es dennoch zu tun und wenn Ihr dann freiwillig darüber schreibt, ohne weitere Gegenleistung, ist das ein normaler redaktioneller Beitrag. Hier genügt es wenn im Artikel erwähnt wird das Euch dieses Produkt kostenlos zur Verfügung gestellt wurde.

Bei mir ist es so das ich jedoch auch diese Artikel mit “Enthält Testprodukte | Werbung” kennzeichne.
Das ist die sicherste Variante.

5) Kennzeichnungspflicht Blog für gesponsorte Artikel/ Produkte

Gesponsort bedeutet das ihr entweder für das Schreiben des Artikels bezahlt wurdet und das Euch damit einher Produkte von einem Unternehmen zugesandt wurden mit der konkreten Absprache darüber einen Artikel in Eurem Blog zu schreiben. Egal in welcher Form Ihr diese Gegenleistung erhaltet sie immer deutlich als GESPONSORT/ WERBUNG bzw. ARTIKEL ENTHÄLT TESTPRODUKTE zu erkennen sein.

Es empfiehlt sich direkt in der Überschrift oder vor Beginn des Artikels “WERBUNG”, “SPONSORED POST/ BEZAHLTER ARTIKEL” bzw. “ARTIKEL ENTHÄLT PR-SAMPLE(S)/ TESTPRODUKT(E)”  anzugeben. In WordPress lässt sich das sehr gut über die Schlagwörter lösen. Zum einen kann so näher erläutert werden was diese Kennzeichnung genau bedeutet und zum anderen kann das Schlagwort mittels seiner ID auch vor einem Artikel gesetzt und optisch hervorgehoben werden. Auch die Subtitles sind hierfür gut geeignet.

Kennzeichnungspflicht blog

UPDATE: Ich passe meine Kennzeichnungen immer mal wieder an. Es ergeben sich natürlich auch rechtlichte Urteile die man berücksichtigen muss. Ihr solltet Euch also ebenfalls über solche Änderungen ab und an informieren.

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Deutsche Kennzeichnung ist stets zu bevorzugen

Auch wenn wir PR-Sample und Sponsored Post oft sagen so ist inzwischen, durch verschiedene Gerichtsurteile und Umfragen, deutlich geworden das die meisten sich darunter nichts vorstellen können. Deswegen ist es sehr zu empfehlen das man statt den englischen Begriffen die deutschen Begriffe nutzt.

Statt SPONSORED POST = GESPONSORT/ BEZAHLTER ARTIKEL [WERBUNG]
Statt PR-SAMPLE = TESTPRODUKT / PRODUKTMUSTER
Statt AFFILIATELINK = WERBELINK
Statt COMMERCIAL = WERBUNG
Statt AD = WERBUNG/ ANZEIGE

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SocialMedia Kennzeichnung / beim Teilen

Auch beim Teilen von bezahlten oder mit Produktmustern unterstützten Artikel auf Twitter/ Facebook und Co. muss ersichtlich sein das es sich um WERBUNG handelt. Auch hier muss grundsätzlich AM ANFANG des Beitrages der Hinweis zu sehen sein.

Bei Instagram und Twitter sieht man oft das nur Hashtags verwendet werden. #AD oder #PRSAMPLE. Kann man zusätzlich machen genügt aber nicht um korrekt zu kennzeichnen.

Am sichersten ist es wenn man am Anfang des Textes [WERBUNG] bzw. [ANZEIGE] schreibt. Wer will kann das auch noch abgrenzen. [Werbung/ Bezahlter Artikel] oder [Werbung/ Produktmuster].

Auf Facebook könnte man nun meinen die neue Möglichkeit der Kennzeichnung über BEZAHLT würde genügen. Dem ist aber nicht so. Diese Vorschrift muss gemäß den Facebook Regeln für Beiträge genutzt werden damit man deren Bestimmungen erfüllt. Davon losgelöst muss aber auch noch die Kennzeichnung nach deutschem Recht erfolgen. Also auch hier [WERBUNG] bzw. [ANZEIGE] am Anfang des Beitrages ergänzt werden.

Ich habe mir angewöhnt am Ende von SocialMedia Beiträgen einen Hinweis einzufügen und den Kooperationspartner, falls er ein SocialMedia Profil in diesem Netzwerk hat, auch zu verlinken.

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Informiert Eure Leser

Was ich immer sehr praktisch finde ist, wenn man diese Kennzeichnungen im Blog für weitere Infos anklicken kann. In den meisten Gerichtsurteilen zur Kennzeichnunspflicht wird oft bemängelt, dass ein Leser nicht weiß was die Kennzeichnung nun im Details bedeutet. Beschreibt also ruhig auf einer separaten Seite was die einzelnen Kennzeichnungen bedeuten und um was es sich dann handelt.

Ihr könnt gerne mal bei mir auf die Kennzeichnungen klicken. Dort findet Ihr dann eine Erklärung über die Kennzeichnung und darunter alle Artikel die so gekennzeichnet wurde. Über die oben bereits angesprochene TAG Lösung ist das einfach zu realisieren.

Zusätzlich habe ich eine Informationsseite, wo alle Arten der Kennzeichnung übersichtlich aufgelistet sind. (>> Transparenz)

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Bleibt Euch bei den Blogartikeln treu

Bei allen Kennzeichnungspflichten  die wir beachten müssen bei den Linkangeboten, PR-Texten und Sponsored Posts darf man sich niemals selbst untreu werden. Auch wenn Produkte als PR-SAMPLE/ TESTPRODUKT zur Verfügung gestellt wurden. Besteht bitte immer auf Eurer eigenen Meinung!. Trennt ganz konkret Werbung von gutem Content. Es lohnt sich!

Ich möchte auch bei Kooperationen immer meine eigene Meinung sagen können und diese war und ist auch weiterhin nicht käuflich. Wenn also ein gesponsortes Produkt nichts taugt dann sage ich dies höflich aber bestimmt. Ich sehe das auch als Aufgabe gegenüber dem Hersteller ihm meine Meinung in diesem Fall, als Verbesserung für seine Produktentwicklung, an die Hand zu geben.

Natürlich ist es schön wenn ich als Blogger, für die Stunden die in einen Artikel investiert habe, auch etwas zurück bekomme. Wer sich dafür jedoch selbst verkaufen muss und zum kommerziellen Mittel zum Zweck wird  sollte lieber absagen! Das ist auch für mich der Punkt wo ich absage.

Bleibt auch als Blogger Ihr selbst und schreibt nur über die Dinge die Euch Spaß machen. Eure Interessen sind nämlich ein Teil der Identität Eures Blogs, machen ihnen aus. Und jeder neue Artikel ist damit auch ein Stück von Euch. Genau das sollte die Seele Eures Blogs ausmachen.

Ich musste mich leider schon von vielen guten Bloggern verabschieden. weil von Ihrem tollem, persönlichem Content plötzlich nichts mehr übrig war. 3

Stattdessen wurden Sie großbeworbene Werbegesichter und wiederholten dann stoisch die jeweiligen Werbeaussagen. Es ist gerade dann schwer mich noch darauf einzulassen und zu glauben, dass ich hier auch weiterhin nur die persönliche Meinung lese.

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Ohne Kennzeichnung? Nein Danke!

Leider gibt es immer wieder Kooperationspartner die am liebsten gar keine Kennzeichnung hätten. Das solltet Ihr gar nicht erst in Erwägung ziehen diese Zusammenarbeit anzunehmen. Es ist nämlich nicht nur so das Ihr dadurch Euren Blog gefährdet (Stichwort: Abmahnnung), sondern auch der Kooperationspartner wäre von der (meist verdammt teuren) Abmahnung betroffen.

Es wird also nicht abgewandelt gekennzeichnet und es wird auch nicht ganz klein am Rand gekennzeichnet.

Ein seriöser Kooperationspartner weiß um seine Kennzeichnungspflicht und wird diese auch einhalten wollen. Das ist zu Deinem und seinem Schutz notwendig.

Sollte ein Kooperationspartner auf mich zukommen und bei seiner Anfrage um das Weglassen der Kennzeichnung bitten weise ich Ihn höflich auf die rechtlichen Bestimmungen hin und das ich diese unter allen Umständen einhalten werde. Wenn er dann keine Kooperation mehr möchte ist das okay. Aber wichtig ist das ich mich richtig verhalten habe.

Schade finde es nur immer wieder das sich dann doch Blogger finden die eine solche Kooperation dann doch machen und dann vielleicht eine saftige Abmahnung kassieren. Genau das hat mich auch zu diesem Artikel bewogen denn es gibt anscheinend noch zu Wenige die darauf explizit hinweisen.

Oauffressenhne Kennzeichnung könnt Ihr mit Affiliatelinks, Testprodukten und Bezahlten Artikeln nicht rechtlich korrekt bloggen. Seid Euch dessen bewusst und bloggt immer rechtlich korrekt. Ansonsten leckt sich der nächste Anwalt der Euren Blog besucht die Finger nach diesem leicht für ihn zu erledigendem Abmahnjob.

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Ich weiß es ist ein wirklich unendliches Thema das stetig Neuerungen mit sich bringt. Dennoch ist es wichtig das man es macht und jeder mit einem Blog sollte sich daran halten.

Schon oft habe ich im Gespräch mit anderen Bloggern gehört, dass sie auf die gut erkennbare Kennzeichnung verzichten und dann lieber im Footer oder im Text den Hinweis hinterlassen. Das ist aber wirklich nicht ausreichend. Grundsätzlich muss es für Euren Leser, noch bevor er auch nur ein Wort des Artikels gelesen hat, zu ersehen sein um was für eine Art Artikel es sich handelt. Damit er dann trotzdem weiterliest müsst Ihr authentisch bleiben. Werdet nicht zur Werbeschleuder und wiederholt Werbefloskeln.

Ich glaube auch nicht das einem korrektes kennzeichnen vom Leser übel genommen wird. Das Blogger Kooperationen eingehen ist nun wirklich kein Geheimnis mehr. Bei den meisten wäre es auch gar nicht möglich über so vielfältige Themen und neue Trends/ Produkte zu bloggen wenn sie keine Unterstützung aus der PR-Branche bekämen. Das offen zu kommunizieren ist auch ein Teil der Verpflichtung wenn man authentisch und ernsthaft bloggen will. 

Ich hoffe ich konnte mit dem Artikel “Kennzeichnungspflicht Blog” vielleicht etwas mehr Licht in das undurchsichtige Dickicht bringen und wenn noch etwas unklar ist – ich versuche gerne Eure noch offenen Fragen bestmöglich zu beantworten.

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