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#FragBeAngel: Warum haben bestimmte Haarfärbemittel eine altersbezogene Kennzeichnung?

Die Frage der Woche (KW 41)

 

Kurz und knapp ist die neue Rubrik “Die Frage der Woche” in meinem Blog in der Euch Experten antworten auf die wichtigsten Beauty-Fragen geben. Heute: Warum haben bestimmte Haarfärbemittel eine altersbezogene Kennzeichnung?

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Warum haben seit kurzem bestimmte Haarfärbemittel
eine altersbezogene Kennzeichnung?

 

Nicole Plickert, F&E bei KERALOCK sagt dazu:
„Seit 01. September 2011 gilt die neue EU-Kosmetikverordnung und demnach sind bestimmte Haarfärbemittel “nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt”. Frist für die Aufbringung dieses Warnhinweises auf die Verpackung von Haarfärbemitteln war bereits der 31. Oktober 2012. Generell werden für alle Inhaltstoffe in Kosmetika von dem Scientific Committee on Cosmetic Products and Non-food products (ein wissenschaftlicher Ausschuss für Konsumgüter) Bewertungen veröffentlicht, die Angaben zur Sicherheit und zu allergenen Eigenschaften dieser Inhaltsstoffe hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Verbrauchergesundheit enthalten. Anhand dieser Bewertungen entscheidet die EU-Kommission in Brüssel dann letztendlich über den Gesetzesinhalt.

So sind schon seit Jahren alle möglichen Farbstoffe, die in oxidativen Farben und auch in anderen Haarfärbemitteln (z. B. Shampoo und Conditioner mit direktziehenden Farbstoffen) kritisch untersucht. Denn die meisten Farbstoffe sind nicht nur allergieauslösend, sondern stehen auch im Verdacht, krebsauslösend zu sein. Die EU-Kommission fordert daher auch heute noch weitere Erbringung von Sicherheitsdossiers für Farbstoffe, damit eine weitere Zulassung im Gesetz möglich wird. Ein weiterer Aufhänger für diese Gesetzesänderung war jedoch ein Fall in Schottland im Oktober 2009. Hier hatte ein junges Mädchen sich daheim die Haare gefärbt und ist an den Folgen einer allergischen Reaktion auf die enthaltenen Farbstoffe gestorben.

Diese und weitere in der EU-Kosmetikverordnung verankerten Pflichtangaben bzw. Warnhinweise “nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt” dienen zur Absicherung des Inverkehrbringers, aber auch zum Verbraucherschutz. Natürlich sollten sich auch die Anwender danach richten. In diesem Fall der Friseur, der bei der Anwendung einer Haarfarbe bei unter 16-Jährigen im Schadensfall dafür verantwortlich gemacht werden könnte. Wohingegen bei dem Verkauf von Haarfarben im Handel dies nicht im Jugendschutzgesetz (wie z. B. Alkohol) verankert ist. So muss der Verkäufer nicht zwingend nach dem Ausweis fragen, wenn Personen unter 16 Jahren eine Haarfarbe kaufen wollen. Bei einer Heimanwendung sind dann auch die Eltern mitverantwortlich. Der Fall in Schottland zeigt, dass Allergien nicht zu unterschätzen sind. Und hier geht es definitiv um die Gesundheit unserer Kinder. Deshalb sollten auch die Eltern sensibel mit diesem Thema umgehen.

Dennoch hat ein Friseur alternative Möglichkeiten auch unter 16-Jährige zu verschönern: Zum Beispiel blonde Strähnen und dann mit Haarkreide verschiedenfarbig gestalten. Hier gibt es schöne Produkte, die für die Anwendung von Kindern geeignet sind. Für die Sicherheit der Friseure und deren Lehrlinge im Umgang mit Haarfarben gilt: Handschuhe tragen!“

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Birgit Huber, Bereichsleiterin Schönheitspflege bei IKW sagt dazu:
„Seit 2011 müssen die Hersteller bestimmte Haarfärbemittel mit dem Hinweis versehen, dass das Produkt nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt ist. Es handelt sich dabei um Haarfärbemittel, die einen oder mehrere Inhaltsstoffe enthalten, für die vom Gesetzgeber dieser Hinweis festgelegt wurde. Produkte, die vor diesem Stichtag auf den Markt gebracht wurden, durften noch ein Jahr, d. h. bis zum 1. November 2012, verkauft werden. Wenn man heute, aber auch in den kommenden Monaten im Einzelhandel oder beim Friseur Produkte mit und ohne Hinweis findet, erklärt sich das mit der vom Gesetzgeber eingeräumten Umstellungsphase von den bisherigen auf die neuen Hinweise. Ein generelles Färbeverbot für Personen unter 16 Jahren stellt dies aber nicht dar. Auch begründet die Kennzeichnung mit einem solchen Hinweis für den Einzelhandel keine Beschränkung bei der Abgabe dieser Produkte.

Der Gesetzgeber hat bewusst einen altersbezogenen Hinweis für das Färben der Haare eingeführt. Mit diesem will er eine verantwortungsvolle Entscheidung hinsichtlich der Typveränderung, der Häufigkeit und Auswirkung einer Farbbehandlung sicherstellen.“ Siehe hierzu mehr auch: http://www.ikw.org/schoenheitspflege/themen/alle/haare-faerben-bei-jugendlichen-fragen-und-antworten-fuer-friseure/

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Sabine Kästner, Beauty- und Naturkosmetikexpertin bei Lavera sagt dazu:
„Jugendliche sollen vor allergischen Reaktionen geschützt werden. In der Kosmetikverordnung gibt es schon immer für Haarfarben besondere Vorschriften für deren Konzentration und Kennzeichnung auf den Produkten. Der Handel bietet heute zudem außerhalb des Fachhandels eine Vielzahl von Produkten und Färbemöglichkeiten, die über eine Nuancierung des Haartones hinausgehen. Gerade Jugendliche experimentieren gern mit ihren Schöpfen.

Das Gesundheitsrisiko durch falsche Anwendung soll minimiert werden, denn be-stimmte Haarfarben können allergische Reaktionen hervorrufen. Seit dem 1. September 2011 wird mit der Verordnung empfohlen, Oxidationshaarfärbemittel aber auch andere Haarfarben bei Jugendlichen unter 16 Jahren nicht mehr vor-zunehmen. Diese Produkte tragen den Zusatz „nicht geeignet unter 16 Jahren“.

Begründet wird die Verordnung mit der Entdeckung, dass z. B. Paraphentylendiamin (PPD) bei jungen Menschen zu lebensbedrohlichen allergischen Reaktionen führen kann. Auszubildende im Friseurhandwerk müssen daher über mögli-che Risiken informiert werden und besonderen Sicherheitsvorschriften folgen, dürfen aber im Rahmen der Ausbildung mit solchen Farben arbeiten. In jedem Fall gilt: Die Gebrauchsanweisungen sind immer genau zu beachten.“


 

Ihr habt auch eine Beautyfrage die Ihr schon immer von Experten beantworten lassen wolltet? Dann hinterlasst hier einen Kommentar oder schreibt mir eine Email: kontakt@beangels-blog.de.

 

Expertenquelle: beautypress.de